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Corona-Pandemie: Informationen
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Auszug aus der Elterninformation des SÄCHSISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR KULTUS vom 13.04.2022

Elterninformation zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Eltern, wie Sie wissen, haben sich die Rahmenbedingungen für landesrechtlich geregelte Schutzmaßnahmen geändert. Das gilt auch für den schulischen Bereich. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie unterrichten, welche Schutzmaßnahmen weiterhin getroffen werden und was weiterhin zu beachten ist, wenn mit Ablauf des 17. April 2022 die Schul- und Kita-Coronaverordnung planmäßig außer Kraft tritt. Zugleich wollen wir Sie um Ihre verantwortungsbewusste Mitwirkung bitten, damit die Pandemie weiter eingedämmt wird. Schulen müssen auch künftig einen Hygieneplan haben und einhalten. Für an Schulen beschäftigte Personen sowie für die Schülerinnen und Schüler können die Schulen bis auf weiteres eine freiwillige Testung mit AntigenSchnelltests anbieten. Schülerinnen und Schüler, die mindestens eines der COVID-19-typischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, sollen der Schule fernbleiben. Das gilt auch, wenn ein auf dem Gelände der Schule durchgeführter freiwilliger Test positiv ist. Werden die Symptome während des Unterrichts oder einer sonstigen schulischen Veranstaltung bemerkt, sollen die Betreffenden in einem separaten Raum untergebracht und möglichst unverzüglich von einem Personensorgeberechtigten oder einer von diesem bevollmächtigten Person abgeholt werden bzw. müssen sich bei Volljährigkeit selbst unverzüglich nach Hause begeben. Dies gilt nicht, wenn durch ein Dokument glaubhaft gemacht wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Hier gehts zum Download des vollständigen Briefes:
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